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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Nutzung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

II.Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Räume zustande.Vertragspartner sind die Villa La Provence und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Villa La Provence gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern der Villa La Provence eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

III.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Villa La Provence ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume für Aufenthalte bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise de Villa La Provence zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Villa La Provence an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können von der Villa La Provence geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Plätze, der Leistung der Villa La Provence der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Villa La Provence dem zustimmt. Rechnungen der Villa La Provence sind nach Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Villa La Provence ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist dieVilla La Provence, berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbrauchen beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Villa La Provence bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Villa La Provence ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Veranstaltungen werden zwei Vorauszahlungen zeitlich unabhängig von einander fällig, wovon die erste Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung bei Stornierung nicht rückzahlbar wird. Die zweite Anzahlung ist bei berechtigter Stornierung anrechenbar für einen späteren Zeitpunkt oder wie in Punkt IV, Absatz 1 aufgeführt.

IV. Rücktritt des Kunden

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Villa La Provence geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Villa La Provence. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung derVilla La Provence zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Stornierungsbedingungen:

Bis 2 Monate vor Buchungstermin – 50 % der vertraglich vereinbarten Kosten

Bis 1 Monat vor Buchungstermin – 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten

Bis 21 Tage vor Buchungstermin – 100 % der vertraglich vereinbarten Kosten

V. Rücktritt Villa La Provence 

1. Wird eine vereinbarte oder festgelegte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom der Villa La Provence gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Villa La Provence zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist die Villa La Provence berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten

z.B. a) höhere Gewalt oder andere von dre Villa La Provence nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

b) weitere Räume oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen

c) die Villa La Provence begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistunge den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Villa La Provence in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Villa La Provence zuzurechnen ist

3. Bei berechtigtem Rücktritt der Villa La Provence entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Raumbereitstellung

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume.

Gebuchte Räume stehen dem Kunden individuell ab dem vertraglich vereinbarten Tag und Zeitraum zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

VII. Haftung des Restaurants

1. Die Villa La Provence haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Villa La Provence auftreten, wird die Villa La Provence bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet die Villa La Provence nicht.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet die Villa La Provence nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme oder die Veranstaltung sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Villa La Provence.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Villa La Provence, Kreis Albstadt

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme oder Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.